Komptenzentrum für Ausbildungen und EInsätze mit Spürhunden
Sprengstoffsuchhunde AGB

AGB

SK-9
Mobil: +41 79 520 20 20 Mail: r.muggli@sk-9.ch
E1 Geschäftsbedingungen E1.1 Allgemeine Informationen Name: SK-9 GmbH Anschrift: Pilatusblick 33 CH-6015 Luzern Geschäftsform: GmbH Kontaktdaten: Rudolf Muggli Pilatusblick 33 CH-6015 Luzern Mail: r.muggli@sk-9.ch Telefon: +41 41 252 12 18 / +41 79 520 20 20 Webseite: www.sspürhunde.ch E1.2 Eintritt und Anmeldung Anmeldungen haben schriftlich per Anmeldeformular oder elektronisch zu erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist in jeder Ausbildung beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden alle Bedingungen der Bildungsleistung (z.B. Unterrichtsformen, Prüfungsregelungen, Leistungsumfang usw.), und unseren AGB akzeptiert. Die Firma SK-9 stellt bei Nachfrage eine Quittung für die Steuern aus. Die Firma SK-9 GmbH behält sich vor, Teilnehmer und/oder deren Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für administrative Aufwände, welche der Firma SK-9 entstehen, welche nicht durch das Standartprozedere für An- oder Abmeldung gedeckt sind, wird in jedem Fall eine Pauschale von 100.00 CHF fällig. E1.3 Gesundheit/Impfen und Informationspflicht Die Hunde müssen geimpft, gechipt, entwurmt und vollständig gesund sein. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Firma SK-9 zu informieren, sollte der Hund krank/verunfallt sein. Die Firma SK-9 ist an folgende Meldepflichten gebunden - Artikel 11 des Tierseuchengesetz und Art. 78 der Tierschutzverordnung (In beiden Fällen entfällt der Datenschutz und Ihre Daten werden dem Veterinäramt des Kanton Zug weitergeleitet). E1.4 Leinenpflicht, Verhalten während der Ausbildung Grundsätzlich gilt Leinenpflicht. Hunde dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Instruktoren freigelassen werden. Wir ersuchen die Teilnehmer während den Lektionen auf das Essen, Rauchen und Telefonieren zu verzichten. Es ist während der Ausbildung verboten zu Filmen/Fotografieren. Kursteilnehmer, die ihren Hund nicht artgerecht behandeln, können von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Dies ohne Rückerstattung der Ausbildungskosten und ohne Abgabe einer Ausbildungsbestätigung. Grundsätzlich gilt überall die Robidog Pflicht. E1.4 Versicherung und Haftungsausschluss Während der Ausbildung tragen die Hundehalter die Verantwortung für sich und den Hund. Es haftet jeder für seinen eigenen oder mitgebrachten Hund. Die Hunde müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Haftpflicht versichert sein. Dies obliegt der Verantwortung der Hundehalter. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer während der Ausbildung am Ausbildungsort haftet die Firma SK-9 GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fima übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden die durch die Anwendung der gezeigten Arbeiten entstehen, sowie für Schäden, Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde herbeigeführt werden. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden. In Ausübung der Tätigkeit für die Firma SK-9 sind Sach- und Personenschäden versichert. Die Garantiesumme beträgt 10Millionen E1.5 Kursunterlagen / Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung Nach bestehen des Eignungstest, Gespräch mit zukünftigen Hundetrainer NHB, wird der Hund und dessen Hundeführer zu Ausbildung zugelassen. Allfällige Unterlagen sind im Kursgeld inbegriffen und werden am ersten Ausbildungstag dem Teilnehmer ausgehändigt. Sämtliche von der SK-9 GmbH abgegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Firma SK-9 erlaubt. E1.6 Annullierung und Auflösung von Ausbildungen Wir behalten uns für alle Kurse und Unterrichtsstunden das Recht vor, diese bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Irgendwelche Ansprüche als Folge der Absage sind ausgeschlossen. Hunde, welche die Ausbildungsanforderungen nicht gerecht werden oder durch ihr Verhalten den Unterricht stören, können ebenfalls vom Kurs ausgeschlossen werden. Bei Ausbildungen mit einer beschränkten Teilnehmeranzahl, wird auch bei einer Auflösung durch die Firma SK-9 GmbH das gesamte Kursgeld einbehalten. E1.7 Zutrittsberechtigung Die Mitgliedschaft berechtigt zum Zutritt zu den Anlagen der SK-9 GmbH. Die Begleitung durch Familienmitglieder ist nur erlaubt, wenn diese nicht im Hundebereich tätig sind oder störend einwirken. Nicht erlaubt ist das Mitbringen von Drittpersonen als Helfer, Trainer, etc. E1.8 Betriebsunterbruch Betriebsunterbruch der SK-9 GmbH ausserhalb der abgemachten Ferienzeiten verlängert die Saison um die gleiche Zeitdauer. Als Betriebsunterbruch gilt die Einstellung der angebotenen Kurse. Es besteht keinerlei Anspruch auf Durchführung der Kurse durch bestimmte Trainer. E1.9 Nichtbenutzung der Anlagen Die Nichtausnutzung von Lehrgängen, der Anlagen und Infrastruktur berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Kursgeldes. E1.10 Krankheit/Unfall Ärztlich bescheinigte/r Krankheit/Unfall des Kursteilnehmers verlängert die Ausbildung um die gleiche Zeitdauer. Die Ausbildung kann im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Kurzabsenzen von weniger als 4 Wochen werden dabei nicht berücksichtigt. Allgemeine Abwesenheiten wie Ferien, Militärdienst, Ortswechsel, private Gründe etc. werden nicht vergütet. Wird ein Hund während eines Ausbildungsblocks krank oder kann aus anderen gesundheitlichen Gründen die Schulung nicht mehr absolvieren besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Der Teilnehmer kann jedoch mit einem anderen Hund an den Kursen teilnehmen. In jedem Fall ist ein tierärztliches Zeugnis vorzuweisen. Es bleibt der SK-9 GmbH ausdrücklich vorbehalten, ein Zeugnis zu akzeptieren oder abzulehnen. E1.11 Vereinbarter Zahlungsmodus Bei der Vertragsunterzeichnung ist 10% der Ausbildungskosten im Voraus zu bezahlen. Das restliche Ausbildungsgeld ist vor dem Start des jeweiligen Moduls zu bezahlen. Es gelten die nachstehenden Rücktrittsbedingungen. bis 1 Tag vor dem Kursstart = 50 % der Gesamtkurskosten Bei Annullation oder Austritt nach dem 1. Kurstag, müssen die Gesamtkurskosten bezahlt werden. Es wird kein, bereits einbezahltes Ausbildungsgeld zurückerstattet. E1.12 Nebenabreden Jegliche Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. E1.13 Geltung der AGB, Gerichtstand, Anwendbares Recht Diese Bedingungen sind reglementarischer Bestandteil der Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die vorliegenden AGB. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Standort der Unternehmung. Ausschliesslich anwendbares Recht ist das Schweizer Recht.
AGB der Unternehmung SK-9

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E1 Geschäftsbedingungen E1.1 Allgemeine Informationen Name: SK-9 GmbH Anschrift: Pilatusblick 33 CH-6015 Luzern Geschäftsform: GmbH Kontaktdaten: Rudolf Muggli Pilatusblick 33 CH-6015 Luzern Mail: r.muggli@sk-9.ch Telefon: +41 41 252 12 18 / +41 79 520 20 20 Webseite: www.spürhunde.ch E1.2 Eintritt und Anmeldung Anmeldungen haben schriftlich per Anmeldeformular oder elektronisch zu erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist in jeder Ausbildung beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung werden alle Bedingungen der Bildungsleistung (z.B. Unterrichtsformen, Prüfungsregelungen, Leistungsumfang usw.), und unseren AGB akzeptiert. Die Firma SK-9 stellt bei Nachfrage eine Quittung für die Steuern aus. Die Firma SK-9 GmbH behält sich vor, Teilnehmer und/oder deren Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für administrative Aufwände, welche der Firma SK-9 entstehen, welche nicht durch das Standartprozedere für An- oder Abmeldung gedeckt sind, wird in jedem Fall eine Pauschale von 100.00 CHF fällig. E1.3 Gesundheit/Impfen und Informationspflicht Die Hunde müssen geimpft, gechipt, entwurmt und vollständig gesund sein. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Firma SK-9 zu informieren, sollte der Hund krank/verunfallt sein. Die Firma SK-9 ist an folgende Meldepflichten gebunden - Artikel 11 des Tierseuchengesetz und Art. 78 der Tierschutzverordnung (In beiden Fällen entfällt der Datenschutz und Ihre Daten werden dem Veterinäramt des Kanton Zug weitergeleitet). E1.4 Leinenpflicht, Verhalten während der Ausbildung Grundsätzlich gilt Leinenpflicht. Hunde dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Instruktoren freigelassen werden. Wir ersuchen die Teilnehmer während den Lektionen auf das Essen, Rauchen und Telefonieren zu verzichten. Es ist während der Ausbildung verboten zu Filmen/Fotografieren. Kursteilnehmer, die ihren Hund nicht artgerecht behandeln, können von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Dies ohne Rückerstattung der Ausbildungskosten und ohne Abgabe einer Ausbildungsbestätigung. Grundsätzlich gilt überall die Robidog Pflicht. E1.4 Versicherung und Haftungsausschluss Während der Ausbildung tragen die Hundehalter die Verantwortung für sich und den Hund. Es haftet jeder für seinen eigenen oder mitgebrachten Hund. Die Hunde müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Haftpflicht versichert sein. Dies obliegt der Verantwortung der Hundehalter. Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer während der Ausbildung am Ausbildungsort haftet die Firma SK-9 GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Fima übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden die durch die Anwendung der gezeigten Arbeiten entstehen, sowie für Schäden, Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde herbeigeführt werden. Der Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden. In Ausübung der Tätigkeit für die Firma SK-9 sind Sach- und Personenschäden versichert. Die Garantiesumme beträgt 10Millionen E1.5 Kursunterlagen / Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung Nach bestehen des Eignungstest, Gespräch mit zukünftigen Hundetrainer NHB, wird der Hund und dessen Hundeführer zu Ausbildung zugelassen. Allfällige Unterlagen sind im Kursgeld inbegriffen und werden am ersten Ausbildungstag dem Teilnehmer ausgehändigt. Sämtliche von der SK-9 GmbH abgegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Jede Vervielfältigung oder Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Firma SK-9 erlaubt. E1.6 Annullierung und Auflösung von Ausbildungen Wir behalten uns für alle Kurse und Unterrichtsstunden das Recht vor, diese bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Irgendwelche Ansprüche als Folge der Absage sind ausgeschlossen. Hunde, welche die Ausbildungsanforderungen nicht gerecht werden oder durch ihr Verhalten den Unterricht stören, können ebenfalls vom Kurs ausgeschlossen werden. Bei Ausbildungen mit einer beschränkten Teilnehmeranzahl, wird auch bei einer Auflösung durch die Firma SK-9 GmbH das gesamte Kursgeld einbehalten. E1.7 Zutrittsberechtigung Die Mitgliedschaft berechtigt zum Zutritt zu den Anlagen der SK-9 GmbH. Die Begleitung durch Familienmitglieder ist nur erlaubt, wenn diese nicht im Hundebereich tätig sind oder störend einwirken. Nicht erlaubt ist das Mitbringen von Drittpersonen als Helfer, Trainer, etc.
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