Komptenzentrum für Ausbildungen und EInsätze mit Spürhunden
Sprengstoffsuchhunde AGB
AGB
SK-9
E1 Geschäftsbedingungen
E1.1 Allgemeine Informationen
Name: SK-9 GmbH
Anschrift: Pilatusblick 33
CH-6015 Luzern
Geschäftsform: GmbH
Kontaktdaten: Rudolf Muggli
Pilatusblick 33
CH-6015 Luzern
Mail: r.muggli@sk-9.ch
Telefon: +41 41 252 12 18 / +41 79 520 20 20
Webseite: www.sspürhunde.ch
E1.2 Eintritt und Anmeldung
Anmeldungen haben schriftlich per Anmeldeformular oder elektronisch zu erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist in jeder
Ausbildung beschränkt; die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung
werden alle Bedingungen der Bildungsleistung (z.B. Unterrichtsformen, Prüfungsregelungen, Leistungsumfang usw.), und
unseren AGB akzeptiert.
Die Firma SK-9 stellt bei Nachfrage eine Quittung für die Steuern aus.
Die Firma SK-9 GmbH behält sich vor, Teilnehmer und/oder deren Hunde ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Für administrative Aufwände, welche der Firma SK-9 entstehen, welche nicht durch das Standartprozedere für An- oder
Abmeldung gedeckt sind, wird in jedem Fall eine Pauschale von 100.00 CHF fällig.
E1.3 Gesundheit/Impfen und Informationspflicht
Die Hunde müssen geimpft, gechipt, entwurmt und vollständig gesund sein. Der Teilnehmer ist verpflichtet die Firma SK-9
zu informieren, sollte der Hund krank/verunfallt sein. Die Firma SK-9 ist an folgende Meldepflichten gebunden - Artikel 11
des Tierseuchengesetz und Art. 78 der Tierschutzverordnung (In beiden Fällen entfällt der Datenschutz und Ihre Daten
werden dem Veterinäramt des Kanton Zug weitergeleitet).
E1.4 Leinenpflicht, Verhalten während der Ausbildung
Grundsätzlich gilt Leinenpflicht. Hunde dürfen nur auf ausdrückliche Anweisung der Instruktoren freigelassen werden. Wir
ersuchen die Teilnehmer während den Lektionen auf das Essen, Rauchen und Telefonieren zu verzichten.
Es ist während der Ausbildung verboten zu Filmen/Fotografieren.
Kursteilnehmer, die ihren Hund nicht artgerecht behandeln, können von der Ausbildung ausgeschlossen werden. Dies
ohne Rückerstattung der Ausbildungskosten und ohne Abgabe einer Ausbildungsbestätigung.
Grundsätzlich gilt überall die Robidog Pflicht.
E1.4 Versicherung und Haftungsausschluss
Während der Ausbildung tragen die Hundehalter die Verantwortung für sich und den Hund. Es haftet jeder für seinen
eigenen oder mitgebrachten Hund. Die Hunde müssen gemäss den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Haftpflicht
versichert sein. Dies obliegt der Verantwortung der Hundehalter.
Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Eigentums von einem Teilnehmer während der Ausbildung am
Ausbildungsort haftet die Firma SK-9 GmbH nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Fima übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden die durch die Anwendung der
gezeigten Arbeiten entstehen, sowie für Schäden, Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde herbeigeführt werden. Der
Teilnehmer haftet für die durch ihn und seinen Hund entstandenen Schäden.
In Ausübung der Tätigkeit für die Firma SK-9 sind Sach- und Personenschäden versichert.
Die Garantiesumme beträgt 10Millionen
E1.5 Kursunterlagen / Rücktritt / Nichtantritt / Abmeldung
Nach bestehen des Eignungstest, Gespräch mit zukünftigen Hundetrainer NHB, wird der Hund und dessen Hundeführer zu
Ausbildung zugelassen. Allfällige Unterlagen sind im Kursgeld inbegriffen und werden am ersten Ausbildungstag dem
Teilnehmer ausgehändigt. Sämtliche von der SK-9 GmbH abgegebenen oder zur Verfügung gestellten Unterlagen und
Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Jede Vervielfältigung oder
Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der Firma SK-9 erlaubt.
E1.6 Annullierung und Auflösung von Ausbildungen
Wir behalten uns für alle Kurse und Unterrichtsstunden das Recht vor, diese bei zu geringer Teilnehmerzahl nicht
durchzuführen. Irgendwelche Ansprüche als Folge der Absage sind ausgeschlossen.
Hunde, welche die Ausbildungsanforderungen nicht gerecht werden oder durch ihr Verhalten den Unterricht stören, können
ebenfalls vom Kurs ausgeschlossen werden. Bei Ausbildungen mit einer beschränkten Teilnehmeranzahl, wird auch bei
einer Auflösung durch die Firma SK-9 GmbH das gesamte Kursgeld einbehalten.
E1.7 Zutrittsberechtigung
Die Mitgliedschaft berechtigt zum Zutritt zu den Anlagen der SK-9 GmbH.
Die Begleitung durch Familienmitglieder ist nur erlaubt, wenn diese nicht im Hundebereich tätig sind oder störend
einwirken. Nicht erlaubt ist das Mitbringen von Drittpersonen als Helfer, Trainer, etc.
E1.8 Betriebsunterbruch
Betriebsunterbruch der SK-9 GmbH ausserhalb der abgemachten Ferienzeiten verlängert die Saison um die gleiche
Zeitdauer. Als Betriebsunterbruch gilt die Einstellung der angebotenen Kurse. Es besteht keinerlei Anspruch auf
Durchführung der Kurse durch bestimmte Trainer.
E1.9 Nichtbenutzung der Anlagen
Die Nichtausnutzung von Lehrgängen, der Anlagen und Infrastruktur berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung
des Kursgeldes.
E1.10 Krankheit/Unfall
Ärztlich bescheinigte/r Krankheit/Unfall des
Kursteilnehmers verlängert die Ausbildung um die gleiche Zeitdauer. Die Ausbildung kann im nächsten Jahr fortgesetzt
werden. Kurzabsenzen von weniger als 4 Wochen werden dabei nicht berücksichtigt.
Allgemeine Abwesenheiten wie Ferien, Militärdienst, Ortswechsel, private Gründe etc. werden nicht vergütet.
Wird ein Hund während eines Ausbildungsblocks krank oder kann aus anderen gesundheitlichen Gründen die Schulung
nicht mehr absolvieren besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes. Der Teilnehmer kann jedoch mit einem
anderen Hund an den Kursen teilnehmen. In jedem Fall ist ein tierärztliches Zeugnis vorzuweisen. Es bleibt der SK-9
GmbH ausdrücklich vorbehalten, ein Zeugnis zu akzeptieren oder abzulehnen.
E1.11 Vereinbarter Zahlungsmodus
Bei der Vertragsunterzeichnung ist 10% der Ausbildungskosten im Voraus zu bezahlen. Das restliche Ausbildungsgeld ist
vor dem Start des jeweiligen Moduls zu bezahlen.
Es gelten die nachstehenden Rücktrittsbedingungen.
bis 1 Tag vor dem Kursstart = 50 % der Gesamtkurskosten
Bei Annullation oder Austritt nach dem 1. Kurstag, müssen die Gesamtkurskosten bezahlt werden. Es wird kein, bereits
einbezahltes Ausbildungsgeld zurückerstattet.
E1.12 Nebenabreden
Jegliche Nebenabreden und Zusatzvereinbarungen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit der Schriftform.
E1.13 Geltung der AGB, Gerichtstand, Anwendbares Recht
Diese Bedingungen sind reglementarischer Bestandteil der Anmeldung. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die
vorliegenden AGB. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Standort der Unternehmung. Ausschliesslich anwendbares
Recht ist das Schweizer Recht.
AGB der Unternehmung SK-9
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